Preiswidmung
Zur Förderung der österreichischen Kinder- und Jugendliteratur verleiht das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport den Österreichischen Kinder- und Jugendbuchpreis. Der Preis ist eine staatliche Würdigung des künstlerischen Schaffens österreichischer Autorinnen und Autoren, Illustratorinnen und Illustratoren und Übersetzer:innen sowie eine Auszeichnung für die Produktion qualitätsvoller Kinder- und Jugendliteratur in österreichischen Verlagen.
Teilnahmeberechtigung
Eine Teilnahme ist mit deutschsprachigen Originalwerken und mit Lizenzausgaben von Bilder-, Kinder- und Jugendbüchern sowie von Kinder- und Jugendsachbüchern möglich, die im Jahr 2024 in österreichischen Verlagen bzw. unter Beteiligung österreichischer Urheber:innen in nichtösterreichischen Verlagen erschienen sind. Es können ausschließlich Arbeiten lebender Autorinnen und Autoren, Illustratorinnen und Illustratoren und Übersetzer:innen ausgezeichnet werden. Sammelwerke werden nur dann berücksichtigt, wenn sie mehrheitlich Arbeiten lebender Autorinnen und Autoren enthalten.
Einreichung
Das ausgefüllte Bewerbungsformular (PDF, 247 KB) ist unter Beilage von je einem Exemplar des eingereichten Titels an die Literaturabteilung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und auch direkt an alle Mitglieder der Jury zu übermitteln.
Namen und Adressen der Jurymitglieder sind im Bewerbungsformular angeführt.
Alle Einreichungen haben den Vermerk Österreichischer Kinder- und Jugendbuchpreis 2025 zu tragen. Die Einreichung hat durch den Verlag zu erfolgen.
Formen der Auszeichnung
Insgesamt werden vier Kinder- und Jugendbuchpreise vergeben, die mit je € 6.000 dotiert sind. Die Aufteilung des Preisgeldes auf die Urheber:innen (Autorinnen und Autoren, Illustratorinnen und Illustratoren, Übersetzer:innen) erfolgt auf Vorschlag der Jury nach Maßgabe des Anteils ihrer Leistung.
Sechs weitere Bücher werden in die "Kollektion Österreichischer Kinder- und Jugendbuchpreis" aufgenommen. Urheber:innen und Verlage werden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit einer Urkunde ausgezeichnet. Für den Fall der Auszeichnung sind dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport drei Belegexemplare der ausgezeichneten Titel zur Verfügung zu stellen.