BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Staatsstipendien 2025: Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

Dotierung

54.000 €
3 x 18.000 €
zur Ausschreibung

Zweck/Intention

Die Staatsstipendien stellen eine Anerkennung bisheriger hervorragender künstlerischer Leistungen dar und dienen der Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens. Die Staatsstipendien werden Künstler:innen zuerkannt, die an einem größeren künstlerischen Projekt in den genannten Bereichen arbeiten und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnliche innovative Komponente auszeichnet.

Zielgruppe

Eingeladen sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister).

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Staatsstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben.

Kunstschaffende, die für das Jahr 2025 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium 
(6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.

Stipendienanzahl

insgesamt 32 Stipendien in folgenden Bereichen

  • Bildende Kunst: 20 Stipendien
  • Fotografie: 7Stipendien
  • Medienkunst: 5 Stipendien

Stipendiendauer

Laufzeit jeweils 12 Monate, beginnend mit Jänner 2025

Stipendienhöhe

Dotierung mit je EUR 18.000,00

Alleinerziehende       

Ein um den Betrag von EUR 200 pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,

  • die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
  • die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.

Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe einzureichen. Der Bonus kann im Zuge der Online-Antragstellung beantragt werden.

Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von EUR 400 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.

Einreichung

Für Förderanträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, welches über das Transparenzportal (empfohlen) oder das Formularservice abrufbar ist: Information Online-Förderantrag

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache als Beilagen im Zuge der verpflichtenden Online-Antragstellung zu übermitteln.

Die Bewerbung hat folgende Beilagen zu enthalten:

  • Arbeitsvorhaben:  Angaben über allfällige Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums
  • Dokumentation: eine kurze Dokumentation der künstlerischen Arbeit
  • Lebenslauf: mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft 
  • Angaben zur Ausbildung: Universität, Klasse, Professor: innen und bisherige künstlerische und berufliche Tätigkeit  
  • Auszug aus dem Melderegister (nicht älter als 12 Monate)

Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.

Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Der Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.

Vergabe

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.

Nachweis

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung IV/A/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Kontakt

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Abteilung IV/A/6 des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport: bildende@bmkoes.gv.at