Das Land Oberösterreich vergibt Arbeitsstipendien zur Fortführung der aktuellen künstlerischen Arbeit von Künstler:innen (in Notsituationen).
Ziel dieser Stipendien ist die Aufrechterhaltung der künstlerischen Tätigkeit.
Durch einen finanziellen Beitrag wird basierend auf die Kriterien Sinnhaftigkeit, Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, Innovation und Qualität die Fortführung der künstlerischen Tätigkeit gefördert.
Voraussetzung ist ein Oberösterreich-Bezug mittels Hauptwohnsitz in Oberösterreich oder ein thematischer Bezug zum Land Oberösterreich.
Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt in der Reihenfolge ihres Einlangens bzw. ggf. nach positiver Abrechnung offener Verwendungsnachweise. Es können nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden.