Förderung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich mit überregionaler Bedeutung
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung des künstlerischen Programms
Vergabemodus:
Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Förderungsantrag (PDF, 295 KB) mit folgenden Beilagen:
- Antragsformular mit den Unterschriften der zeichnungsbefugten Personen gemäß Vereinsregisterauszug beziehungsweise Firmenbuchauszug sowie Beilagen laut Seite 8 des Förderantragsformulars
- Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug in der aktuellen Fassung, Vereinsstatuten, Gesellschaftsvertrag
- detaillierte Beschreibung des künstlerischen Programms
- Aufführungsdaten (Aufführungsorte, Anzahl der Aufführungen/ Konzerte/ Veranstaltungen)
- Angaben zu den mitwirkenden Kunstschaffenden
- Aufstellung aller vorgesehenen Ausgaben und Einnahmen mittels Formular IV/A/2 Kostenkalkulation (Excel, 76 KB)
- Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen mittels letztem Jahresabschluss
- Kopie der Finanzierungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften (Land und Gemeinde), kann nachgereicht werden
- Förderungen der öffentlichen Hand in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck, Höhe)
- Angaben für statistische Zwecke mittels Formular IV/2 Programm- und Auslastungsstatistik (Excel, 40 KB)
Formale Kriterien
- Nicht gefördert werden Festivals beziehungsweise Sommertheaterveranstaltungen mit vorwiegend touristischer und kommerzieller Ausrichtung.
- Für Produktionen, die im Rahmen von Festivalprogrammen unterstützt werden, können keine gesonderten Anträge eingebracht werden.
- Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
- Nicht gefördert werden Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren sowie Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit.
Inhaltliche Aspekte
- Beispielhaftigkeit und Unverwechselbarkeit in der künstlerischen Programmierung
- Gesamtbewertung der bisherigen künstlerischen Leistungen unter Einbeziehung der historischen Entwicklung
- herausragende Bedeutung in der österreichischen Musik-, Theater- und Tanzszene
- Umfang und Gewichtung der im Rahmen des Festivals erarbeiteten Eigenproduktionen (Erstaufführungen)
- dramaturgische Qualität des Programms und der Programmzusammenstellung
- Berücksichtigung innovativer, zeitbezogener und experimenteller Kunstformen
- Anteil an zeitgenössischem Repertoire
- hervorragende Qualifikation der Ausführenden (des künstlerischen Stabs und der Mitwirkenden)
- innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, Auslastung, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)
- überregionale und internationale Visibilität#
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
EINREICHFRISTEN:Projekte und Festivals mit Durchführung ab Jänner: 30. September
Projekte und Festivals mit Durchführung ab Juli: 28. Februar