Das Programm ESPRIT (Early-Stage Programme: Research, Innovation, Training) dient der Karriereförderung von Forschenden (hoch qualifizierte Postdocs aus dem In- uns Ausland) aller Fachdisziplinen am Beginn ihrer wissenschaftlichen Karriere mittels Durchführung eines eigenständigen Forschungsprojekts an einer österreichischen Forschungsstätte. Die Projektleiter:in wird in ihrer Kompetenz und Karriereentwicklung von einer Mentor:in unterstützt.
Die Förderdauer beträgt 36 Monate. Es gilt das Verbot der Mehrfachförderung.
Die Zielsetzungen von ESPRIT sind:
- die Förderung exzellenter, innovativer Forschung,
- das Halten, Gewinnen und Wiedergewinnen herausragender Wissenschaftler:innen und somit die Stärkung der österreichischen Forschungsstätten,
- die Förderung exzellenter Frauen in der Wissenschaft,
- die Karriere- und Kompetenzentwicklung (Entwicklung/Etablierung eines eigenständigen Forschungsprofils auf Grundlage eines eigenen Forschungsprojekts),
- die Stärkung der Karriereperspektiven (Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit durch Publikationen, Kooperationen und Sichtbarkeit).
Die Promotion der Antragsteller:in darf zum Zeitpunkt der Antragstellung (Freigabe des Antrags durch die Forschungsstätte) nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen. Stichtag ist das Datum der erfolgreichen Defensio/Viva bzw. der offiziellen Annahme der Dissertation. Eine Einreichung vor Abschluss des Doktorats ist möglich, wenn die sonstigen Anforderungen erfüllt sind und absehbar ist, dass der offizielle Abschluss des Doktorats innerhalb der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer (ca. 4-6 Monate) erfolgen wird.
Zudem muss die Publikationsleistung der letzten fünf Jahre international sichtbar sein und dem im betreffenden Fach erwartbaren Karriereverlauf entsprechen. Für die Beurteilung der Publikationsleistung und die Einleitung des Begutachtungsverfahrens sind die folgenden Kriterien maßgeblich:
- Qualitätssicherung: Maßgeblich für die Beurteilung der Publikationsleistung sind jene Publikationen, die ein Qualitätssicherungsverfahren nach hohen internationalen Standards durchlaufen haben (Peer-Review oder gleichwertiges Verfahren; in den Naturund Lebenswissenschaften wird Peer-Review erwartet). Zeitschriften müssen in der Regel im Web of Science, in Scopus oder im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sein. Im Fall von Zeitschriften, die nicht in diesen Datenbanken angeführt sind, oder bei Monografien, Sammelbänden oder Sammelbandbeiträgen sowie bei anderen Publikationsformen muss von dem:der Antragsteller:in ein Link zur Website des Publikationsorgans eingefügt werden, in dem das jeweilige Qualitätssicherungsverfahren dargestellt wird. Falls keine solche Darstellung existiert, liegt es an dem:der Antragsteller:in, nachzuweisen, dass ein dem Fach entsprechendes Qualitätssicherungsverfahren durchgeführt wurde.
- Internationale Sichtbarkeit: Die Mehrzahl der Publikationen des:der Antragsteller:in muss eine über nationale Grenzen hinausgehende Reichweite haben. In den Natur-, Lebens- und Sozialwissenschaften muss die Mehrzahl der angeführten Publikationen darüber hinaus englischsprachig sein.
- Zahl bzw. Umfang und Qualität der vorliegenden Publikationen müssen dem erwartbaren Karriereverlauf und dem Fach entsprechen. In jedem Fall müssen zwei qualitätsgesicherte, international sichtbare Publikationen mit einem substanziellen und eigenständigen Beitrag der Antragsteller:in vorliegen. Es wird mindestens eine Erst-, Letzt- oder korrespondierende Autor:innenschaft (corresponding authorship) vorausgesetzt; davon ausgenommen sind Publikationen in Journals (bzw. Disziplinen), die eine alphabetische Reihung der Autor:innen vornehmen.
Beantragt werden kann die Förderung für ein thematisch klar abgegrenztes, innovatives, hinsichtlich der Ziele und der Methodik überzeugend beschriebenes, zeitlich begrenztes Projekt auf dem Gebiet der Grundlagenforschung. Ebenso kann ein hinsichtlich der Ziele und der Methodik genau definiertes, zeitlich und finanziell begrenztes Projekt auf dem Gebiet der klinischen Forschung beantragt werden, an dessen Ergebnisse keine unmittelbaren kommerziellen Interessen geknüpft sein dürfen. Für Anforderungen an klinische Projekte und spezifische Standards hinsichtlich des Inhalts der Projektbeschreibung siehe Angaben zum Programm Klinische Forschung und entsprechende Antragsrichtlinien für das Programm Klinische Forschung. Klinischen Projekten ist auch ein positives Ethikvotum bzw. der Nachweis der grundsätzlichen Befürwortung durch die jeweils zuständige Ethikkommission beizulegen.
Besonderes Augenmerk legt der FWF auf das Ziel der Frauenförderung: ESPRITProjektleiterinnen profitieren von zusätzlichen, frauenspezifischen Maßnahmen, u. a. zur besseren Sichtbarmachung erfolgreicher Wissenschaftlerinnen und zu deren Vernetzung, sowie ggf. von Kinderpauschalen als zusätzliche Fördermittel. Außerdem hat der FWF zum Ziel, mindestens die Hälfte der Projekte im Rahmen des Programms an Frauen zu vergeben.
Alle österreichischen Forschungsstätten sind antragsberechtigt (Forschungsstätten müssen dazu im Forschungsstättenportal des FWF registriert sein). Das Projekt muss in Österreich und in Verantwortung der antragstellenden österreichischen Forschungsstätte durchgeführt werden. Projektspezifische Auslandsaufenthalte, beispielsweise für Feldforschung, können eingeplant werden und sind in der Projektbeschreibung anzuführen. Die Antragstellung erfolgt gemeinsam durch die Antragsteller:in und die Forschungsstätte, an der das Projekt durchgeführt werden soll.
Da die Förderung von Wissenschaftlerinnen eine explizite Zielsetzung des Programms ist, sind die Forschungsstätten dazu angehalten, insbesondere hoch qualifizierte Frauen für eine Einreichung zu gewinnen. Bei Bewilligung werden die Projektleiter:innen an der beantragenden Forschungsstätte angestellt, das Gehalt der Projektleiter:innen wird durch das Projekt finanziert.
Für Projektleiter:innen gelten folgende Ausschlusskriterien:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an der antragstellenden Forschungsstätte bereits eine Stelle mit Zusage für eine Entfristung bei Erfüllung einer Qualifizierungsvereinbarung (z. B. Laufbahnstelle, tenure track) innehaben, oder Personen mit einem unbefristeten Dienstvertrag im wissenschaftlichen Bereich können keine Projektleitung in einem ESPRIT-Antrag wahrnehmen, es sei denn, der Dienstvertrag ist an eine Drittmittelfinanzierung gebunden.
- Wissenschaftler:innen, die bereits habilitiert sind, können ebenfalls keine ESPRITProjektleitung wahrnehmen.
Forschende können das ESPRIT-Programm als Projektleiter:innen nur einmal in Anspruch nehmen.
Für ein ESPRIT-Projekt ist die Zusage einer in Österreich tätigen Wissenschaftler:in als Mentor:in zur Unterstützung der Karriereentwicklung der Projektleiter:in erforderlich. Die Mentor:in muss eine erfahrene, aktiv forschende Person sein, die bereit ist, den:die Projektleiter:in mit Blick auf deren langfristige Karriereentwicklung unter regelmäßiger Wahrnehmung von Mentoringaufgaben zu beraten und zu unterstützen. Die Mentor:in muss in einem Beschäftigungsausmaß von mindestens 20 % an einer österreichischen Forschungsstätte angestellt sein. Die Mentor:in sagt zu, den:die Projektleiter:in in deren wissenschaftlicher und persönlicher Karriereentwicklung zu unterstützen. Mit ihrer Zusage verpflichtet sich die Mentor:in zu folgenden Mentoringaufgaben:
- Unterstützung bei der Entwicklung eines eigenen Forschungsprofils,
- Unterstützung bei der Durchführung des Projekts / der Forschungsarbeiten,
- Unterstützung beim Aufbau von Netzwerken und Kooperationen,
- Unterstützung bei der Integration in die antragstellende Forschungsstätte,
- strategische Unterstützung bei der weiteren Karriereplanung und beim Definieren und Verfolgen von Zielen.
Der FWF berücksichtigt im Sinne der FWF-Strategie zu Gleichstellung und Diversität von Forscher:innen Unterbrechungen oder Verzögerungen in der wissenschaftlichen Laufbahn der Antragsteller:in, die zu Publikationslücken, unüblichen Karrierewegen oder begrenzter internationaler Forschungserfahrung geführt haben.
Bei der Beurteilung der Erfüllung der Antragsvoraussetzungen berücksichtigt der FWF begründete, nachweisbare Karriereunterbrechungen oder -verzögerungen (z. B. aufgrund von Schwangerschaft, Kinderbetreuung , Pflegeverpflichtungen , Präsenz- bzw. Zivildienst, Flucht und Asyl).
Bei der Beurteilung der Erfüllung der Antragsvoraussetzungen berücksichtigt der FWF durch Behinderung und chronische Erkrankung verursachte Abweichungen und Unterbrechungen typischer Karriereverläufe.