Das Land Oberösterreich fördert wissenschaftlich bzw. forschend tätige oberösterreichische Institutionen.
Gefördert werden kultur- und geisteswissenschaftliche bzw. heimatkundliche Jahresprogramme.
Förderbar sind die Programmkosten sowie anteilige Personal- und Overheadkosten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Standort der Institution in Oberösterreich und/oder vorrangiger inhaltlicher Oberösterreichbezug des Programms
 - Präsenz des Programms in Oberösterreich
 - kulturelle bzw. kunst- oder geisteswissenschaftliche Ausrichtung des Programms (naturwissenschaftliche Programme können beispielsweise nicht unterstützt werden)
 - konkrete, öffentlich zugängliche Ergebnisse des Programms (Publikationen, Ausstellungen, etc.)
 - Professionalität und Fachkompetenz der Hauptverantwortlichen.
 
Es werden nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet.