Diese Förderung des Landes OÖ richtet sich an Institutionen und Veranstalter:innen.
Gefördert werden filmkulturelle Veranstaltungen und Programme sowie Filmfestivals.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Standort bzw. Veranstaltungsort in Oberösterreich
- Professionalität und Fachkompetenz der Hauptverantwortlichen
Zu den förderbaren Kosten zählen die Projektkosten bzw. Kosten des filmkulturellen Jahresprogramms. Bei gesamtösterreichischen Projekten und Programmen können die Kosten der in Oberösterreich stattfindenden Veranstaltungen bzw. Programmteile sowie anteilige Overhead- und Personalkosten berücksichtigt werden.
Verpflegungskosten können bis zu einer Höhe von maximal 5% der Projektkosten anerkannt werden (Ausnahme: Unterbringungskosten und Tagesdiäten bei Veranstaltungen). Nicht akzeptiert werden Kosten für alkoholische Getränke und Rauchwaren.
Keine Förderbasis besteht für einmalige Filmvorführungen oder Sommerkinoveranstaltungen von Gemeinden.
Es werden nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet.