Accra, Helsinki, London, New York, Paris, Seoul, Tokio und Vilnius, FREE AWAY-Stipendium
Ziel und Zweck:
Förderung von Auslandsaufenthalten bildender Künstler:innen, Fotokünstler:innen, Medienkünstler:innen in einem Auslandsatelier des Bundes zur Realisierung eines konkreten Projekts.
Zweck/Intention
Die Kunst- und Kulturszene lebt vom ständigen Austausch auf internationaler Ebene. Es ist ein wichtiger Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Sie verbringen eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen und durch den Aufbau von Netzwerken eine Karriere auch außerhalb Österreichs voranzutreiben.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister).
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle (zum Zeitpunkt der Bewerbung) an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen.
Kunstschaffende, die für das Jahr 2026 ein anderes Auslandsatelier oder ein Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) des Bundes zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
Die neuerliche Bewerbung für ein Atelier, für das bereits ein Aufenthalt zu einem früheren Zeitpunkt gewährt wurde, ist nicht möglich.
Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil.
Mit der Vergabe der Ateliers, die einzelnen Künstler:innen abhängig vom Atelierstandort für 2, 3 oder 4 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden.
Die Reisekosten werden pauschaliert vom BMKÖS übernommen. Es wird angeregt, bei der Reiseplanung und -umsetzung klimaschonende Maßnahmen wie z.B. An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Verwendung von batterie- und brennstoffzellenelektrischen Fahrzeugen zu berücksichtigen. Flugreisen ins Ausland mit einer gesamten Flugdistanz unter 700 km sind nicht zulässig.
Auslandsateliers
Die folgenden Auslandsateliers werden mit dieser Ausschreibung für die Bereiche bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst vergeben.
Nähere Informationen: