BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Herstellung Film

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Ziel und Zweck:
Gefördert wird die Herstellung von Avantgarde- und Experimentalfilmen sowie innovativen Animations-, Dokumentar- und Spielfilmen.

Dotation/Förderungshöhen:

  • für Einzelpersonen: maximal 90.000 Euro
  • für Produktionsfirmen: maximal 120.000 Euro (Richtwert)

Filmvorhaben, deren Gesamtherstellungskosten den Betrag von 500.000 Euro (Richtwert) übersteigen bzw. bei Koproduktionen, bei denen der Österreichanteil die Förderungshöhe von 500.000 Euro übersteigt, können nicht gefördert werden.

Wenn Sie zudem für ÖFI+, die neue automatische Förderschiene für Kinofilme in Österreich, ansuchen möchten, finden Sie alle notwendigen Informationen und Kriterien auf der Website von ÖFI+.

Bitte beachten Sie, dass für Ansuchen um Herstellungsförderung des BMKÖS und ÖFI+ ausschließlich das Kalkulationsformular des ÖFI zu verwenden ist. Dieses finden Sie auf der Website des Österreichischen Filminstituts.

Vergabemodus:
Filmbeirat

Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt "Förderung der Herstellung" (PDF, 194 KB) und den Richtlinien zur Filmförderung (PDF, 654 KB) sowie zu ÖFI+ auf der Website von ÖFI+.

Schwerpunkte
Film
Benefits