Förderung von Filminstitutionen/Einzelpersonen für filmkulturelle Projekte im In‐ und Ausland.
Inhaltliche Kriterien
Projektvorhaben, die zur Förderung empfohlen werden,
• vermitteln das österreichische Filmschaffen und stärken dessen Präsenz in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit,
• weisen künstlerische und/oder kuratorische Qualität auf und sind inhaltlich nachvollziehbar,
• sind innovativ, exemplarisch und nicht primär kommerziell ausgerichtet,
• berücksichtigen den Genderaspekt,
• berücksichtigen Maßnahmen im Bereich Fair Pay und
• berücksichtigen die Diversität der Beteiligten.
Formale Kriterien
• Antragsberechtigt sind juristische Personen oder im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Österreich sowie Kunstschaffende, welche die österreichische Staatsbürgerschaft